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Büro für Studienplatztausch

Verein zur Förderung studentischer Belange,
vsb e.V.


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Erstsemester

 

Wechsel zum 1. Semester

Viele Universitäten erlauben keinen Wechsel zum 1. Semester.

Bitte vor einer Antragstellung auf Studienplatztausch bei Zulas-sungs- und Wunschort erkundi-gen, bevor ein Antrag gestellt wird!

Folgende Unis erlauben keinen Wechsel vor dem ersten Semester: Aachen, Bielefeld, Bonn, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/M, Freiburg, Giessen,  Heidelberg, Homburg-Saar, Jena, Köln, Leipzig, Lübeck, Mannheim, Magdeburg, Marburg, Münster, Rostock, Tübingen, Ulm.

An der Med.Ho.Hannover läuft eine Prüfung durch die Univer-waltung, die voraussichtlich  auf ein Tauschverbot zum 1. Se-mester herausläuft.

Im Fach Psychologie, Jura unter-binden folgende Universitäten den Tausch: Bochum, Bonn, Chem-nitz, Kiel, Kassel, Wuppertal.
 
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Es könnten durchaus weitere Universitäten sich zwischenzeitlich gegen einen Tausch zum 1. Semester ent-scheiden.

Tausch vor Einschreibung

Achtung: Die Universitäten wechseln nur nach erfolgter Einschreibung!

Für Ausnahmen von dieser Regel bitte direkt die betreffenden Univerwaltungen konsultieren.

Ein Studienplatztauschantrag kann bei den Unis nach der Einschreibung gestellt werden.

Auswahl nach Grad der Qualifikation

Erfolgt die Zuweisung des Studienplatzes durch Auswahl der Hochschule nach dem Grad der Qualifikation, so wird ein Wechsel vor dem 1. Semester von den Universitäten gestattet, wenn der NC auch für den Wunschort erfüllt wird.

Sollte der NC eine Zulassung am Wunschort nicht ermöglichen, so muss mit einem Einspruch der Wunschuniversität gerechnet werden.

Weitere Informationen über die betreffende Zulassungsstelle der Universität.

Neues Vergabeverfahren ab SoSe 2020

Siehe Studis-Online:

https://www.studis-online.de/Studiengaenge/Medizin/NC/



Mehr Infos: https://studienplatzausch.webnode.com/medizin/
Neues Vergabeverfahren ab SoSe 2020

Siehe Studis-Online:

https://www.studis-online.de/Studiengaenge/Medizin/NC/



Mehr Infos: https://studienplatzausch.webnode.com/medizin/

Neues Vergabeverfahren ab SoSe 2020

Siehe Studis-Online:

Artikel zum Vergabeverfahren 2020

 


 

 

 
Quote

Die Entscheidung, ob ein Tausch in den medizinischen Fächern zwischen verschiedenen Quoten gestattet wird, liegt alleine bei den beteiligten Universitäten.

Fristen

Die Fristen der Universitäten sind verschieden. Grundsätzlich ist zu einem Wintersemester der 1. Oktober und zu einem Somme-rsemester der 1. April eines Jahres gültig. Sollten einzelne Universitäten Ausnahmen machen so liegt dies in deren Ermessenspielraum.

Wechsel zwischen Kommilitoninnen/en verschiedener Nationalitäten

Erfolgt eine Zulassung z.B. über den DAAD oder AAA so ist ein Wechsel des Studienortes vor dem ersten Semester mit einer/m deutschen Kommilitonin/en nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein Wechsel zwischen anderen Nationalitäten ist demgegenüber nicht von vornherein ausge-schlossen.

Der würde sich ja innerhalb der sog. "Quote ausländischer Studierender" bewegen.

Die letzte Entscheidung liegt bei der jeweiligen Univerwaltung.

Ringtausch mit der FU Berlin, Konstanz, Tübingen und Ulm

Leider führen die aufgeführten Universitäten aus uns unbe-kannten Gründen keinen Ring-tausch (von A nach B von B nach C von C nach A) durch.

Es müsste zweimal hinterein- ander direkt gewechselt werden, was sehr umständlich ist und auf Kosten der anderen beteiligten Universitäten geht. Beispiel: Um im Ringtauschverfahren von A nach B zu wechseln, muss erst direkt von A nach C und von C aus im sofort folgenden nächsten Schritt nach B getauscht werden.

Deshalb suchen wir in diesem Falle immer gleich nach direkten Tauschmöglichkeiten weiter.       

 

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